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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen CK Veranstaltung DJ Chris


1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen CK Veranstaltung, DJ Chris, Düsseldorfer Str. 48, 40764 Langenfeld und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag

Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt mit Abgabe der Willenserklärung, also dem schriftlich fixierten Vertrag zustande. Der Kunde hat 14 Tage Zeit, das Angebot durch Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags anzunehmen. Die Annahmefrist beginnt mit Zugang des Vertrags beim Kunden. Sollte das Angebot nicht innerhalb der Frist angenommen werden, so besteht von Seiten CK Veranstaltung keine Pflicht zur Erfüllung des Vertrags.

Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden und CK Veranstaltung, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig und verbindlich.

Der Auftraggeber (Kunde) wird bei einer Buchung (abgeschlossener Vertrag) gleichzeitig zum Veranstalter.

Im Rahmen eines Vorgesprächs gilt auch das gesprochene Wort als Vertrag.

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens CK Veranstaltung ist möglich durch:

technisch bedingte Ausfälle
andere wichtige Gründe (Todesfall in der Familie etc.)
Krankheit
Unfall
Tod

In diesem Falle wird (außer bei Tod) durch CK Veranstaltung versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch CK Veranstaltung verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von CK Veranstaltung, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

Sofern CK Veranstaltung durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

5. Zahlungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der Kunde diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage.

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an CK Veranstaltung direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Überweisung auf ein von CK Veranstaltung genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 14 Werktagen nach Rechnungseingang.
(Euro)Schecks, Wechsel, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

6. Anreise zur Lokation

Ist die Anreise mit außergewöhnlichem Aufwand verbunden (Flugzeug, Fähre, Bergbahn, etc.) wird diese gesondert berechnet.

7. GEMA-Gebühren

Durch CK Veranstaltung werden Veranstaltung weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Kunde ist informiert, dass CK Veranstaltung im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet (siehe Vervielfältigungsrecht) und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt. Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de

8. Sonstiges

Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Kunden, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem Kunden sind Stil und Art durch eine ausführliche Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Stromversorgung ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der Kunde für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zu Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V / 16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen CK Veranstaltung und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Langenfeld vereinbart.

Langenfeld, den 29.03.2016
CK Veranstaltung
Christian Karalus
Düsseldorfer Str. 48
40764 Langenfeld